Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG
Stand: November 2017
§ 1 Einleitung
Die Geschäftsordnung regelt die internen Abläufe, Zuständigkeiten sowie den laufenden Geschäftsbetrieb des Heimatschutzverein Neuenbeken 1583 e.V.

§ 2 Struktur des Vereins
2.1 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus einem Bataillon mit angegliederten Abteilungen. Das Bataillon ist in zwei Kompaniebereiche aufgeteilt, deren Grenzen in der Anlage 3 ersichtlich sind.
Die angegliederten Abteilungen (Schießabteilung, Schützenkapelle, Jungschützen) werden in Eigenverantwortung organisiert.
2.2 Beitrag
Die Beitragshöhe wird durch die Jahreshauptversammlung (Generalversammlung) festgelegt.
Die Beitragshöhe beträgt zurzeit 40 € jährlich.
Der Beitrag wird am ersten Werktag des Monats Mai eines jeden Jahres per SEPA-Lastschrift abgebucht.

§ 3 Vereinsvorstand
3.1 Geschäftsführender Vorstand:
Oberst
Der Oberst ist der Repräsentant des Heimatschutzvereins. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes sowie die Mitgliederversammlungen ein und leitet diese. Bei allen Beschlussfassungen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Oberst. Er kommandiert das Bataillon bei Festmärschen mit Ausnahme des Zapfenstreichabends. Bei Jubiläen der Mitglieder im Bezug auf die Dauer ihrer Vereinsmitgliedschaft und sonstigen Auszeichnungen obliegt ihm die Ordensverleihung. Er ist Ansprechpartner für die unter § 15 aufgeführten Immobilien.
Als gesetzlichen Vertreter des Vereins haftet er für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihm auferlegten zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten mit seinem Privatvermögen.

Oberstleutnant
Der Oberstleutnant vertritt den Oberst im Falle seiner Verhinderung. Er übernimmt die Proklamation des Schützenkönigs, der Schützenkönigin sowie der Prinzen. Er ist der erste Ansprechpartner für das Königspaar und den Hofstaat. Weiterhin obliegt ihm die Betreuung der Musikkapellen und Gastvereine während der Schützenfeste. Am SF Montag ist er verantwortlich für den Empfang der Ehrengäste. Ebenso ist er verantwortlich für das Aufstellen des Bataillons bei den Festumzügen. Er bestellt die Blumen für das Schützenfest, sowie für Beisetzungen von verstorbenen Vereinsmitgliedern. Bei Beerdigungen hat er zusätzlich zwei Kranzträger zu bestellen.
Als gesetzlichen Vertreter des Vereins haftet er für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihm auferlegten zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten mit seinem Privatvermögen.

Bataillonsgeschäftsführer (Major)
Dem Bataillonsgeschäftsführer obliegt das Schriftwesen des Vereins. . Er hat dieses in geeigneter Art und Weise zu verwahren. Er fertigt Protokolle der Vorstandssitzungen an. In der Jahreshauptversammlung erstellt er das Protokoll und trägt den Geschäftsbericht vor. In seine Verantwortung fällt auch die Mitgliederverwaltung. Er holt erforderliche Genehmigungen für die Durchführung von Festen und Veranstaltungen des Vereins ein.

Der Bataillonsgeschäftsführer vertritt bei Verhinderung den Bataillonshauptkassierer.

Er wird bei der Berichterstattung aller Vereinstätigkeiten durch die Arbeit des Medienoffiziers unterstützt.
Als gesetzlichen Vertreter des Vereins haftet er für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihm auferlegten zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten mit seinem Privatvermögen.

Bataillonshauptkassierer (Major)
Der Bataillonshauptkassierer ist für das Finanzwesen des Heimatschutzvereins verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Er hat den Jahresabschluss zu erstellen und Rechnung zu legen. Geldmittel sind bankmäßig anzulegen. Er hat sämtliche Einkäufe für Bataillonsveranstaltungen vorzunehmen, mit Ausnahme der in der Geschäftsordnung anderweitig verteilten Aufgaben. Ferner obliegt ihm die Vertragsgestaltung der Immobilien inkl. der Versicherung.
Der Bataillonshauptkassierer vertritt bei Verhinderung den Bataillonsgeschäftsführer.

Er wird bei seinen Tätigkeiten vom 2. Bataillonshauptkassierer unterstützt.
Als gesetzlichen Vertreter des Vereins haftet er für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihm auferlegten zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten mit seinem Privatvermögen.

3.2 erweiterter Vorstand:
3.2.1 Bataillonsvorstand

zweiter Bataillonshauptkassierer (Leutnant)
Der 2. Bataillonshauptkassierer unterstützt den Bataillonshauptkassierer in allen operativen Tätigkeiten.

Zwei Adjutanten (Leutnant)
Die Adjutanten haben den Oberst bei den Festumzügen und anderen Veranstaltungen des Vereins zu begleiten und zu unterstützen. Sie haben die Königin über ihre Wahl zu benachrichtigen. Sofern Pferde für die Festumzüge benötigt werden, haben sie sich diese in Eigenverantwortung zu besorgen. Hierbei bei werden Sie finanziell mit 200 € (Stand Juli 2017) unterstützt. Des Weiteren sind sie für die Bedienung beim Dämmerschoppen verantwortlich.

Fähnrich (Oberleutnant) und zwei Fahnenoffiziere (Leutnant)
Die Fahne des Vereins wird vom Fähnrich getragen. Ihm zur Seite stehen 2 Fahnenoffiziere. Die Fahne wird bei folgenden Veranstaltungen getragen:
• Schützenfest
• Jubelfesten
• Prozessionen
• Beerdigungen
• Volkstrauertag
Zu weiteren Veranstaltungen wird die Fahne nach Absprache im Vorstand mitgeführt. Der Fähnrich und die Fahnenoffiziere haben alle Veranstaltungstermine wahrzunehmen. Im Falle der Verhinderung haben sie selbst für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Die Fahnenoffiziere übernehmen die Organisation und Durchführung der Kinderbelustigung am Schützenfestmontag in eigener Verantwortung.

Drei Platzoffiziere (Leutnant)
Zu den Aufgaben der Platzoffiziere gehören die Überwachung des Festplatzes, die Funktionsfähigkeit des Schießstandes, die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkaufsstände und die Einrichtung der Halle, sowie der benötigten technischen Ausrüstung. Am Schützenfestsamstag sind sie für die Aufteilung des Bataillons zum Zapfenstreich verantwortlich. Ihnen obliegt die Bestellung und finanzielle Abrechnung der Königskutschen.
In ihrer Verantwortung liegen die vereinseigenen Lagerräume. Sie achten auf die Instandhaltung der Immobilien und sorgen nach Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorstand für die Beseitigung etwaiger Mängel. Die Aufgabenverteilung erfolgt in Eigenorganisation.

Schießmeister (Leutnant)
Der Schießmeister hat für den ordnungsgemäßen Ablauf des Vogelschießens zu sorgen. Er ist für die Sicherheit verantwortlich und erhält hierbei die Unterstützung durch sachkundige Vorstandskollegen. Er unterstützt die Fahnenoffiziere bei der Vorbereitung und Durchführung der Kinderbelustigung. Er arbeitet bei der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Schießstandes mit den Platzoffizieren zusammen.

Medienoffizier (Leutnant)
Der Medienoffizier verfasst nach Informationseingang die Ankündigungen und Presseberichte für Veranstaltungen des Heimatschutzvereins und leitet sie an die entsprechenden Zeitungen weiter.
Er erstellt Fotos bei den Bataillonsveranstaltungen (z.B. Vogelschießen, Schützenfest). Mit einer „Auswahlkommision“ werden diese und die Fotos der Kompanien zum Ende eines Jahres sortiert und entsprechend katalogisiert. Ihm obliegt die operative Archivierung der Medien.
Ein weiterer Aufgabenbereich des Medienoffiziers sind die „sozialen Netzwerke“ (z.Zt. Facebook und Twitter) sowie der Internetauftritt des Hauptvereins. Nach Informationseingang ist er für die Einstellung der jeweiligen Ankündigungen, Berichte und Fotos zuständig.
Bei all diesen Aktivitäten unterstützen ihn die jeweiligen Kompanie-Geschäftsführer und Vorsitzenden der einzelnen Abteilungen.

Im Verhinderungsfall übernimmt der Bataillonsgeschäftsführer die Aufgaben des Medienoffiziers.

Zeugmeister (Leutnant)
Der Zeugmeister ist verantwortlich für die Übergabe der Offiziers- und Königsinsignien (Schulterstücke, Mützenkordeln, Schärpen, Degen usw.). Er ist für das Aufstellen der Fahnen an den Ortseingängen, am Dorfplatz, an der Uhdenhütte und auf dem Schützenplatz, sowie für die Beschaffung der Vereinsfahnen und der von ihm verwalteten Insignien verantwortlich. Außerdem hat er auf die marschmäßige Bekleidung der Schützen zu achten. Bei Umzügen marschiert er am Schluss des Zuges. Vereins-/Ortsfahnen sind über ihn erhältlich.

Jungschützenobmann (Oberleutnant)
Der Jungschützenobmann als Leiter der eigenständigen Abteilung ist für die Nachwuchsarbeit verantwortlich. Er betreut die Jungschützen im Alter vom 16. vollendeten Lebensjahr (16. Geburtstag) bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (24. Geburtstag). Zu seiner Arbeit gehören die Durchführung von regelmäßigen Jungschützentreffen und die Betreuung der Jungschützen während der Festumzüge. Er dient als Vermittler zwischen den Jungschützen und dem Vorstand des Heimatschutzvereins und vertritt die Interessen der Jungschützen im Vorstand. In der Jahreshauptversammlung liefert er einen Tätigkeitsbericht ab. Zudem gehört es zu seinen Aufgaben, die Jungschützen in die Vereinsarbeit einzuführen. Er achtet in besonderem Maße auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetz. Zudem führt er die Kasse der Abteilung.

Stellvertretender Jungschützenobmann (Leutnant)
Er unterstützt die Abteilung in ihren Belangen und vertritt gegebenenfalls den Jungschützenobmann. Er ist festes Mitglied des Vorstandes und berechtigt, eine Schärpe zu tragen.

Vorsitzender Schützenkapelle (Oberleutnant)
Der Leiter der eigenständigen Abteilung des Heimatschutzvereins organisiert und führt diese in eigener Verantwortung. Er fungiert als Bindeglied zwischen der Abteilung und dem Bataillonsvorstand.

Er hat die Interessen der Abteilung im Vorstand sowie in der Jahreshauptversammlung zu vertreten und gibt dazu einen Tätigkeitsbericht ab.

Stellvertretender Vorsitzender der Schützenkapelle (Leutnant)
Er unterstützt die Abteilung in ihren Belangen und vertritt gegebenenfalls den Vorsitzenden der Schützenkapelle. Er ist festes Mitglied des Vorstandes und berechtigt, eine Schärpe zu tragen.

Vorsitzender Schießabteilung (Oberleutnant)
Der Leiter der eigenständigen Abteilung des Heimatschutzvereins organisiert und führt diese in eigener Verantwortung. Er fungiert als Bindeglied zwischen der Abteilung und dem Bataillonsvorstand.
Er hat die Interessen der Abteilung im Vorstand sowie in der Jahreshauptversammlung zu vertreten und gibt dazu einen Tätigkeitsbericht ab.

Stellvertretender Vorsitzender der Schießabteilung (Leutnant)
Er unterstützt die Abteilung in ihren Belangen und vertritt gegebenenfalls den Vorsitzenden der Schießabteilung. Er ist festes Mitglied des Vorstandes und berechtigt, eine Schärpe zu tragen.

3.2.2 Kompanievorstände
Hauptmann
Der Hauptmann leitet, führt und repräsentiert seine Kompanie. An den Festtagen organisiert und leitet er den Aufmarsch der Kompanie.
Er beruft Kompanievorstandssitzungen sowie die Kompanieversammlungen ein und leitet diese.
Er erweist den verstorbenen Mitgliedern seiner Kompanie die letzte Ehre (siehe auch § 14). Der Hauptmann der Königskompanie ist verantwortlich für das Schmücken der Königsresidenz und übernimmt am Zapfenstreichabend das Kommando über das Bataillon. Der Hauptmann der Nichtkönigskompanie übernimmt die Gestaltung der Halle zum Schützenfest. Er organisiert die anstehenden Geburtstagsbesuche seiner Kompanie. Der Hauptmann ernennt verdiente Schützen als Unteroffizier auf Lebenszeit.

Stellvertretender Hauptmann (Oberleutnant)
Der stellvertretende Hauptmann unterstützt den Hauptmann bei seinen Aufgaben. Im Falle der Verhinderung des Hauptmanns vertritt er ihn. Er organisiert die Mannschaften seiner Kompanie für das Bataillonsschießen.

Kompaniegeschäftsführer (Leutnant)
Der Kompaniegeschäftsführer hat den kompanieinternen Schriftverkehr zu erstellen und zu verwahren. Er erstellt Einladungen, Protokolle und sonstige Anschreiben. Er erstellt und verantwortet Plakate und sonstige Aushänge in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Medienoffizier und holt für Kompanieveranstaltungen erforderliche Genehmigungen ein. Er unterstützt den Bataillonsgeschäftsführer und vertritt im Verhinderungsfall den Kompaniekassierer.

Kompaniekassierer (Leutnant)
Der Kompaniekassierer führt die Kompaniekasse und erstellt einen Abschluss- und Kassenbericht für die Kompanieversammlung. Vierteljährlich übergibt der Kompaniekassierer seine Buchhaltungsunterlagen dem Bataillonshauptkassierer für dessen steuerliche Verpflichtungen. Der Kompaniekassierer verwendet für seine Buchhaltung die ihm vom Bataillonshauptkassierer zur Verfügung gestellten Formulare. Er ist verpflichtet, sich an den Festtagen für den Kassendienst bereitzuhalten. Für Veranstaltungen der Kompanie ist er für die Bestellung von Speisen und Getränken verantwortlich. Gegebenenfalls unterstützt er die Bataillonskassierer. Er vertritt im Verhinderungsfall den Kompaniegeschäftsführer.

Unteroffizier (je Kompanie maximal 8 Unteroffiziere)
Je Kompanie können maximal 8 Unteroffiziere gewählt werden. Sie werden auf der Kompanieversammlung gewählt.

Aufgaben der Unteroffiziere:
Die Unteroffiziere leisten aktive Mithilfe bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen des Heimatschutzvereines. Bei den Kompanieversammlungen bedienen die Unteroffiziere der jeweils anderen Kompanie.
Bei der Jahreshauptversammlung des Bataillons bedienen die Unteroffiziere im jährlichen Wechsel.
Die Unteroffiziere wählen aus ihren Reihen den 1. Ansprechpartner für Ihre Kompanie. Der 1. Ansprechpartner organisiert und steuert die Aufgaben der Unteroffiziere.
Diese sind auch als Ansprechpartner der Unteroffiziere vom Bataillon anerkannt.

Die Unteroffiziere werden zu den Vorstandsversammlungen eingeladen und sind dort stimmberechtigt.
Nach 12-jähriger Tätigkeit können sie zum Unteroffizier auf Lebenszeit ernannt werden. Die Ernennung zum Unteroffizier auf Lebenszeit erfolgt in der Jahreshauptversammlung der jeweiligen Kompanie durch den Hauptmann.

§ 4 König und Prinzen
König
Der amtierende König ist erster Repräsentant des Vereins. Er wird zu den Vorstandsitzungen eingeladen und ist dort stimmberechtigt. Jeder Schützenbruder kann König werden. Voraussetzung ist jedoch, dass er in der Lage ist, dem Oberst oder dem verantwortlichen Hauptmann einen Hofstaat benennen zu können.
Der König bestimmt seine Königin.

Das Königspaar benennt den weiteren Hofstaat (mind. 2 Paare).
Bei mehr als 6 Paaren muss der Vorstand sein Einverständnis geben. Bei der Festgestaltung hat der König ein Mitspracherecht.

Auswärts wohnende Könige & Königinnen haben für eine innerörtliche Residenz zu sorgen.

Zuschuss vom Verein:
Das Königspaar und sein Hofstaat erhalten einen Zuschuss vom Verein, der im Anhang (Anlage 2) genau beschrieben ist.

Der König hat an den offiziellen Veranstaltungen des Heimatschutzvereins im Schützenjahr nach Möglichkeit teilzunehmen.

Das Königspaar organisiert die Aufgaben des Hofstaates.

Prinzen
Sie stiften dem Heimatschutzverein zurzeit:
• Kronprinz 120 Liter Bier (Literpreis)
• Zepterprinz 110 Liter Bier (Literpreis)
• Apfelprinz 100 Liter Bier (Literpreis)
Der Literpreis ergibt sich durch den Bruttolistenpreis des Festwirtes.
Der Kronprinz ist Vertreter des Schützenkönigs.
Die Prinzen sind berechtigt, während der Dauer ihrer Amtszeit Schulterstücke, Mützenkordel, sowie eine Schärpe zu tragen.
Nach Ablauf der Amtszeit sind alle Insignien dem Zeugmeister zurückzugeben.
Die Prinzen haben zum Gelingen der Feste im Schützenjahr nach besten Kräften beizutragen und daran teilzunehmen.
Sie hissen im Rahmen des Zapfenstreiches die Deutschlandfahne.
Jungschützenkönig und Jungschützenprinzen
Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ist der Jungschütze berechtigt, am Jungschützenkönigsschießen teilzunehmen.
Jeder Jungschütze ist berechtigt einmal in seiner Jungschützenzeit die Jungschützenkönigswürde zu erlangen.
Der Jungschützenkönig und die Jungschützenprinzen haben an den öffentlichen Veranstaltungen des Vereines (z.B.: Schützenfest, Prozessionen, Kranzniederlegung am Volkstrauertag) teilzunehmen.
Des Weiteren haben sie aktiv zum Gelingen des Schützenjahres beizutragen.
§ 5 gemeinsame Verantwortlichkeit
Alle Mitglieder des Vorstandes haben sich um einen ordnungsgemäßen Ablauf aller Veranstaltungen des Heimatschutzvereins zu bemühen, ebenso der Hofstaat und die Prinzen. Weiterhin sind sie angehalten, an allen öffentlichen Veranstaltungen und Auftritten teilzunehmen.

Alle haben ihre Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereines
möglichst sicherzustellen. Dies gilt ebenso für Veranstaltungen die der Heimatschutzverein begleitet (z.B. Prozession)

Des Weiteren haben alle aktiv zum Gelingen des Schützenjahres beizutragen.

§ 6 Anzugsordnung Schützen
Schützen
Zur Schützenuniform gehören:
schwarze Hose, schwarze Socken und Schuhe, weißes Hemd, weiße Krawatte, weiße Handschuhe, grüne Schützenjacke mit grünen Schulterstücken, Schützenhelm mit schwarzem Band und künstlichem Eichenlaub, Stecknadel gekreuztes Gewehr mit Zielscheibe, Eicheln, Kragenspiegel je nach Kompanie
Offiziere & Ehrenoffiziere
Wie Schützen, zusätzlich Schärpe und passende Schulterstücke, gelb / rote Helmkordel, geschäftsführende Vorstandskollegen und Adjutanten tragen einen Hut anstatt eines Helmes.
Ehrenoffiziere ohne Schärpe

Unteroffiziere
Wie Schützen, grün / silberne Schulterstücke und
grün / silberne Helmkordel
Unteroffiziere auf Lebenszeit wie Unteroffiziere, aber ohne Helmkordel

Jungschützen
Schwarze Schuhe, schwarze Socken, schwarze Hose,
Jungschützen – Poloshirt / oder – Sweatshirt
ab 18 Jahre auch in Uniform (siehe Schütze),

Schützenkapelle
Wie Schützen, jedoch mit Musikerabzeichen,
in Absprache mit dem Vorsitzenden der Musik wird bei Marscherleichterung in Musikerweste angetreten.

König & Königsoffiziere & Prinzen
Königshelmkordel, Königsschulterstücke, Königskette
Königsoffiziere und Prinzen siehe Offiziere,
der bisherige König bleibt nach der Proklamation für den Abend im Range eines Offiziers aber ohne Schärpe.

Der Jungschützenkönig ist wie die Jungschützen gekleidet, zusätzlich bekommt er die Jungschützenkönigskette.
Zusatz: Wenn er über 18 Jahre und Uniformträger ist erhält er die Offizierskordel und Schulterstücke.

§ 7 Marschordnung
Generelle Aufstellung an den einzelnen Veranstaltungstagen siehe Auflistung.

Antreten Alte Amtsstraße (Gaststätte „Jägerlust“)
7.1 Vogelschießen:
Adjutant, Oberst, Adjutant
Spielmannszug,
Schützenkapelle,
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier,
Königsoffiziere,
Bataillonshauptkassierer, Oberstleutnant, Bataillonsgeschäftsführer
Prinzen (Apfel, Krone, Zepter)
Hauptmann, …, Hauptmann,
Oberleutnante,
Leutnante,
Vogelträger (je 3 Personen für Jung- und Altvogel)
Ehrenoffiziere
Unteroffiziere (aktiv)
Unteroffiziere auf Lebenszeit
Jungschützen: Obmann, stell. Obmann, J-König, Prinzen, Jungschützen
Schützen (ein Zug)
Schlussoffizier
7.2 Schützenfestsamstag:
Aufstellung zum Kirchgang:

Adjutant, Oberst, Adjutant
Schützenkapelle
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier
König & Königin mit Hofstaat
Prinzen
Bataillonshauptkassierer, Oberstleutnant, Bataillonsgeschäftsführer
Hauptmann, Jungschützenobmann, Hauptmann,
Oberleutnante,
Leutnante,
Ehrenoffiziere
Unteroffiziere (aktiv)
Unteroffiziere auf Lebenszeit
Jungschützen
Schützen

Aufstellung nach Kirchgang Roncalliplatz:

Adjutant, Oberst, Adjutant
Spielmannszug,
Schützenkapelle
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier
Kranzträger
König, Königsoffiziere
Prinzen
Bataillonshauptkassierer, Oberstleutnant, Bataillonsgeschäftsführer
Hauptmann, Pastor, Hauptmann,
Oberleutnante,
Leutnante,
Ehrenoffiziere
Unteroffiziere (aktiv)
Unteroffiziere auf Lebenszeit
Schützen (ein Zug inkl. Jungschützen)
Schlussoffizier
Ehrenmalfeier, Kranzniederlegung, anschließend Abholung der Majestäten, Marsch zur Halle,

Aufstellen zum Zapfenstreich: (schematische Darstellung)
Standarten am Samstag zum Zapfenstreich neben der Königsbühne aufstellen (wenn sie beim Umzug mitgetragen werden)

7.3 Schützenfestsonntag
Prinzen und Königsoffiziere treten in der Königskompanie mit an
Antreten in den Kompaniequartieren:
Dorfkompanie: Hof Beineke
Balkankompanie: Dorfplatz
Jungschützen: Jungschützenkönig

2 Adjutanten zu Pferd,
Spielmannszug,
Schützenkapelle (Neuenbeken),
Bataillonsgeschäftsführer, Oberst, Bataillonshauptkassierer,
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier
Königsoffiziere
Prinzen
Bataillonsvorstand
Ehrenoffiziere

Königskompanie:
Hauptmann mit Degen
Standartenträger mit Flankierung (Holzgewehr)
Kompanievorstand
Unteroffizier auf Lebenszeit
Schützen

Jungschützen
Jungschützenobmann + Stellvertreter
Standartenträger mit Flankierung
Jungschützenkönig
Jungschützenprinzen
Jungschützen

Nicht-Königskompanie:
Spielmannszug,
Blaskapelle
Hauptmann mit Degen
Standartenträger mit Flankierung (Holzgewehr)
Kompanievorstand
Unteroffizier auf Lebenszeit
Schützen
Schlussoffizier

nach Abholung des Königspaares
 Einreihung der Kutsche hinter der Fahne

nach dem Umzug auf dem Schützenplatz
 Aufstellung zur Parade in breiter Front

7.4 Schützenfestmontag morgens (nach dem Wecken)

Adjutant, Oberst, Adjutant
Spielmannszug
Schützenkapelle
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier
König, Königsoffiziere
Prinzen
Vorstand
Ehrenoffiziere
Schützen
Jungschützen

7.5 Schützenfestmontagnachmittags

Adjutant, Oberst, Adjutant
Spielmannszug
Schützenkapelle
Fahnenoffizier, Fähnrich, Fahnenoffizier
Kinderkönigspaare
Prinzen
Vorstand
Ehrenoffiziere
Schützen
Jungschützen

Abholen des Königspaares im Klosterhof

Marsch in gleicher Reihung zum Schützenplatz; Amtierendes Königspaar & Hoffstaat hinter Fahne,vor Kinderkönigspaaren

§ 8 alljährliche Veranstaltungen
Terminbekanntgabe siehe Veranstaltungskalender oder Aushänge in den Kästen.

• Frühjahrskonzert
• Bataillonsschießen
• Königinnenball
• Osterfeuer
• Maibaumfest
• Vogelschießen
• Schützenfest
• Herbstfest mit Behinderten
• Vorstandsausflug
• Volkstrauertag
• Dämmerschoppen
• Weihnachtskonzert

begleitend/unterstützend:

• Prozession
• Karneval

über detaillierte Aufgabenverteilung und über weitere Veranstaltungen entscheidet der Vorstand

Zudem werden folgende Versammlungen durchgeführt:

• JHV Bataillon
• JHV Kompanie Balkan
• JHV Kompanie Dorf
• JHV Schießabteilung
• JHV Schützenkapelle
• JHV Jungschützen
§ 9 Abteilungen
9.1 Schützenkapelle

Die Schützenkapelle ist eine eigenständige Abteilung des Heimatschutzvereins.
Die innere Organisation obliegt der Abteilung. Ansprechpartner des Bataillons ist der Vorsitzende. Die Schützenkapelle verpflichtet sich die wesentlichen Veranstaltungen des Heimatschutzverein zu unterstützen. Über die detaillierten Termine und Leistungen sowie dessen Entgelt gibt es eine gesonderte Vereinbarung die ggf. jährlich angepasst wird.

Bei ihren öffentlichen Auftritten repräsentiert die Schützenkapelle den Verein, was u. a. durch das Tragen der Uniform und des Neuenbeker Wappens sichtbar wird.

Die Schützenkapelle kann die Beketalhalle nach Absprache zur Pflege des kulturellen Brauchtums für nicht kommerzielle Veranstaltungen (z.B. Probenwochenende) kostenfrei nutzen. Des Weiteren kann die Uhdenhütte einmal im Jahr kostenfrei genutzt werden. Die Schützenkapelle erhält kostenfreie Bewirtung bei den musikalisch umrahmten Festveranstaltungen gemäß Absprache. Bei der Erstausstattung der Uniformjacke erhalten Mitglieder der Schützenkapelle den gleichen Unterstützungsbetrag wie Schützenbrüder. Der Probenraum wird ausschließlich und in Eigenverantwortung von der Schützenkapelle genutzt.

Weitere, regelmäßige Aufgaben:
• Treppenaufgang zum Proberaum zu reinigen.
• Jahresbericht bei der JHV vorlegen
• Quartalsweise Abrechnung mit dem Bataillonshauptkassierer

9.2 Schießabteilung
Die Schießabteilung ist eine eigenständige Abteilung des Heimatschutzvereins.

Die innere Organisation obliegt der Abteilung. Ansprechpartner des Bataillons ist der Vorsitzende.

Die Schießabteilung nimmt an sportlichen Wettkämpfen innerhalb von organisierten Verbänden teil. Des Weiteren richtet sie das Bataillonsschießen aus.

Sie ermöglicht ihren Mitgliedern und den Schützenbrüdern das sportliche Schießen, z.B. in der Form von Wettkämpfen (z.B. Kompaniepokal, Vereinsmeisterschaft) und fördert den verantwortungsbewussten Umgang mit den vorhandenen Waffen.

Der Raum der Schießabteilung wird kostenfrei, in Eigenverantwortung und ausschließlich für das sportliche Schießen (vereinsinterne Veranstaltungen ausgenommen) von der Schießabteilung genutzt.
Der Schießabteilung kann auf Antrag ein Zuschuss gewährt werden, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird.

Weitere, regelmäßige Aufgaben:
• Jahresbericht bei der JHV vorlegen
• Quartalsweise Abrechnung mit dem Bataillonshauptkassierer

9.3 Jungschützen
Vollmitglieder sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres berechtigt, den Jungschützen anzugehören und auf den Jungschützenvogel zu schießen. Jeder Jungschütze darf nur einmal die Jungschützenkönigswürde erwerben. Nach dem Prinzenschießen sind sie vom weiteren Schießverlauf auf den Jungschützenvogel ausgeschlossen. Die Jungschützen werden repräsentiert durch den Jungschützenobmann (Ansprechpartner für das Bataillon), sowie durch dessen Stellvertreter.
Beide werden direkt von den Jungschützen für die Dauer von 3 Jahren gewählt und in der Jahreshauptversammlung bestätigt. Nach Möglichkeit sollte der Wahlzeitpunkt um mind. ein Jahr auseinanderliegen.
Die Jungschützen haben das Recht, bei Festumzügen eine Standarte zu tragen. Sie tragen eine einheitliche Kleidung, die von den Jungschützen vorgeschlagen und mit dem Vereinsvorstand abgesprochen wird. Des Weiteren haben die Jungschützen das Recht, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind sie allerdings erst als Vollmitglieder.
Die Jungschützen werden durch den Jungschützenobmann und seinem Stellvertreter an die Ziele des Vereins herangeführt und vertreten diese auch nach außen.
Die Jungschützen haben sich durch geeignete Aufgaben, die mit dem Vorstand abzusprechen sind, an dem Schützenjahr aktiv zu beteiligen.
Die Jungschützen sind verpflichtet, spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres vollwertige Mitglieder des Vereins zu werden, frühestens jedoch zu der Jahreshauptversammlung, an der ihr jeweiliger Geburtsjahrgang in den Verein aufgenommen wird. Andernfalls ist eine weitere Mitgliedschaft bei den Jungschützen nicht zulässig.

9.4 weitergehende Regelungen
Die Abteilungen und Kompanien sind angehalten von ihren internen Sitzungen Protokolle anzufertigen und diese dem geschäftsführenden Vorstand zukommen zu lassen.

Die Abteilungen können sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 10 Jubilare

Schützenbrüder mit einer Mitgliedschaft von 25, 40, 50, 60, 70, 75, usw. Jahren werden für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt.

§ 11 Ehrungen & Auszeichnungen
Orden für herausragende Verdienste (großer Verdienstorden)
Schützenbrüder die sich in herausragender Art und Weise über einen langjährigen Zeitraum um und für den Verein verdient gemacht haben, können mit dem Orden für herausragende Verdienste geehrt werden.
Orden für besondere Verdienste (neuer/mittlerer Verdienstorden)
Schützenbrüder die sich in besonderer Art und Weise über einen langjährigen Zeitraum um und für den Verein verdient gemacht haben, können mit dem Orden für besondere Verdienste geehrt werden.
Orden für Verdienste (Verdienstorden)
Schützenbrüder die sich besonders um das Wohl des Vereines verdient gemacht haben, können mit dem Orden für Verdienste geehrt werden.

Ehrenoffiziere
Vorstandsmitglieder, die 12 Jahre Vorstandsarbeit geleistet haben, können vom Vorstand zu Ehrenoffizieren entsprechend ihres letzten Dienstgrades ernannt werden. Sofern Vorstandsmitglieder bereits Unteroffizier gewesen sind, wird die Zeit der Vorstandsarbeit auf die Unteroffiziersjahre angerechnet.

Beispiel:
9 Jahre Unteroffizier und 3 Jahre Leutnant oder andere Vorstandsposten = Unteroffizier auf Lebenszeit.
3 Jahre Unteroffizier und 9 Jahre Leutnant= Ehrenleutnant.
§ 12 Ehrentitelträger
Die Ehrentitelträger (z.B. Ehrenunteroffiziere) sind berechtigt, an ihrer Uniform die Schulterstücke des Ranges zu tragen, zu dem sie ehrenhalber ernannt wurden. Die Ehrentitelträger marschieren, sofern sie keine anderweitigen Aufgaben haben, bei den Umzügen hinter dem aktiven Vorstand.
(siehe § 7 Marschordnung)
§ 13 Geburtstagsbesuche

Jeder Schützenbruder wird an seinem 70., 75., 80., 85., usw. Geburtstag mit einer Abordnung besucht.

Der jeweilige Hauptmann besorgt ein Präsent, die Kosten hierfür übernimmt das Bataillon im abgestimmten Rahmen.

§14 Begräbnisordnung
Bei der Beerdigung eines verstorbenen Schützenbruders nehmen mindestens teil:
• Der Hauptmann der jeweiligen Kompanie
• Die Fahnenträger mit der Bataillonsfahne
• 2 Kranzträger

Bei Verhinderung vertreten sich die Hauptleute gegenseitig.

Bei ehemaligen Königen, Ehrentitelträgern im Offiziersrang und bei aktiven Vorstandsmitgliedern übernimmt der Oberst die Aufgaben des Hauptmanns.

Ist der Oberst verhindert, übernimmt der Oberstleutnant diese Aufgaben.

Am Grab eines verstorbenen Schützenbruders wird ein Kranz niedergelegt.

Für das Grab von ehemaligen Königinnen wird eine Blumenschale gestiftet.

§ 15 Immobilien des Vereines
15.1 Gebäudeeigentum
15.1.1 Uhdenhütte und Lagergebäude
Das Grundstück Stadt Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 5, Flurstück Nr.79 + 80, hat der Schützenverein Neuenbeken von der Stadt Paderborn erworben.
15.1.2 Beketalhalle
Das Grundstück Stadt Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 1, Flurstück Nr. 495, 547, 548, (Grundbuch Neuenbeken Blatt 601) hat der Schützenverein Neuenbeken von der Stadt Paderborn in „Erbpacht“ erworben.

Anlage 1:
Organigramm des Vorstandes
www.hsv-neuenbeken.de

Anlage 2:
Die Zuschüsse werden vom Vorstand festgelegt.
Der Zuschuss für den König beträgt zurzeit 1000 €
Der Zuschuss für die Königin beträgt zurzeit 1000 €
Jede Hofdame (max. 6 Damen) erhält einen Zuschuss von 300 €
Bei mehr als 6 Hofpaaren muss eine Zustimmung vom Vorstand eingeholt werden. Der Gesamtzuschuss für die Hofdamen beträgt max. 1800 €.
Der Zuschuss für den Jungschützenkönig beträgt 250 €.

Anlage 3:www.hsv-neuenbeken.de
Straßenkarte (Kompaniebereiche)
>>> Straßenkarte von Neuenbeken mit den Kompaniegrenzen ist auf Seite 29 eingefügt <<<

Diese Geschäftsordnung wurde zuletzt am 13. November 2017 überarbeitet und am 03.12.2018 aktualisiert.

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